Remigiusberg


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5. Die profane Nutzung der Propstei unter den Grafen von Pfalz-Veldenz

Wie wir im vorherigen Kapitel bereits erfahren haben, war erst im Jahr 1550 durch den Ankauf der Propstei der Eigentumsübergang in die Hände des Grafen von Pfalz-Veldenz nachträglich legalisiert worden.

Keimzelle dieser Grafschaft war, wie auch in der Bezeichnung dieser Veldenzer Nebenlinie als Haus Remigsberg zum Ausdruck kommt, die gegenüberliegende Michelsburg. Da die räumlichen Verhältnisse dieser Stammburg für eine, einem Grafen angemessene Hofhaltung doch recht beschränkt waren, wusste man die benachbarten Propsteigebäude sicher recht gut für profane Zwecke zu nutzen.

Die Wirtschaftsgebäude der Klosteranlage dienten wohl als Wohnungen für die gräflichen Verwalter und Bediensteten, zumal die benachbarte Michelsburg nicht so geräumig war, um alle Bediensteten beherbergen zu können. Für die Zeit von 1524 bis 1694 lassen sich etliche Verwalter, im damaligen Sprachgebrauch Keller von Remigiusberg genannt, nachweisen, die mit großer Wahrscheinlichkeit ihre Amtsgeschäfte von der Propstei aus erledigt haben dürften . Die gräflichen Verwalter konnten die weitläufigen Wirtschaftsgebäude bestimmt auch gut gebrauchen, um den Zehnten und die anderen Abgaben der Untertanen ihrer Grafschaft einzulagern, zumal der größte Teil dieser Gefälle ja doch dazu bestimmt war, zu gegebener Zeit gleich nebenan auf der Michelsburg wieder verzehrt zu werden. Die übrigen Gebäude, die nicht unmittelbar zur Hofhaltung benötigt wurden, waren gräflichen Untertanen als Lehen überlassen.

Die Kirche, die zum damaligen Zeitpunkt noch eine imposante, dreischiffige Kreuzpfeilerbasilika war, wurde zur (lutherischen) Hofkirche der Grafen zu Veldenz, und die Gruft unter dem Chor der Remigiuskirche wurde nun verstärkt als Grablege dieser Veldenzer Nebenlinie genutzt.

Nach dem Aussterben der Pfalz-Veldenzer Linie im Jahr 1694 ging deren Grafschaft Haus Remigsberg nach einer längeren Phase der Erbauseinandersetzungen zwischen dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken und dem Kurfürsten Johann Wilhelm (1690 - 1716) schließlich in den Besitz der Kurpfalz über. Zwar wurden die endgültigen Besitzverhältnisse erst im Jahr 1733 durch den Mannheimer Successionsvertrag definitiv besiegelt , doch die Propsteikirche auf dem Remigiusberg wurde bereits im Jahr 1724 wieder den Katholiken zugesprochen, da der katholische Kurfürst Karl Philipp (1716 - 1742) in seinem Herrschaftsgebiet die katholische Lehre zur Staatsreligion erklärt hatte.



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